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Pressemitteilung

Marina Fraas (ÖDP) zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz

Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention zu selbstbestimmtem Leben beachten

Marina Fraas

Am 27.03.2020 sollte im Eilverfahren des Bundesrates die Stellungnahme zum „Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, GKV-IPReG) beschlossen werden. Doch der Gesetzesentwurf wurde aufgrund der Corona-Krise abgesetzt und auf unbestimmte Zeit verschoben. „So etwas darf nicht einfach durchgewunken werden, wenn die Welt wegen des Corona-Virus abgelenkt ist“, wendet Marina Fraas ein, stellvertretende Vorsitzende des Bundesarbeitskreises Teilhabe der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP).

Durch dieses ehemalige „Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz“ (RISG), solle den Krankenkassen das Recht eingeräumt werden, Menschen mit Behinderung und intensivpflegerischem Bedarf – wenn nötig zwanghaft – in Pflegeheimen oder speziellen Einrichtungen für Intensivpflege unterzubringen. Das Wunsch- und Wahlrecht in Bezug auf den Wohn- und Aufenthaltsort werde dabei missachtet. Jens Spahn wolle vielmehr die Versorgung von Intensiv-Pflegebedürftigen dort stattfinden lassen, wo sie am besten für alle Beteiligten geleistet werden könne. „Dabei steht ganz klar das maximale Einsparpotential des Staates und nicht der Mensch im Vordergrund“, ist Fraas überzeugt.

Laut der ÖDP-Politikerin widerspreche dies dem Ansinnen der UN-Behindertenrechtskonvention eindeutig, deren Artikel 19 eine „Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft“ von Menschen mit Behinderung festschreibe. Daher warnt Fraas umso eindringlicher: „Unter den vorgesehenen Einschränkungen eines selbstbestimmten Lebens würden viele Betroffene und Angehörige leiden“. Auch Behindertenverbände, Wohlfahrtsorganisationen und der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung sähen hier ganz klar einen Eingriff in die Grundrechte. „In der schwierigen Phase der Pandemie drängt sich aktuell der Verdacht auf, dass das Gesundheitsministerium nach Einsparmöglichkeiten sucht. Bei den grundlegenden Rechten von behinderten und pflegebedürftigen Menschen kürzen zu wollen, ist jedoch der falsche Ansatz“, so Fraas abschließend.

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